Alkohol:
Wenn während der Veranstaltung Speisen, Bier, Wein und Wasser verkauft werden, muss die verantwortliche Person einen besonderen Antrag auf eine Wohnungserlaubnis an die Polizei von Fünen stellen.
HIER BEWERBEN (Denken Sie daran, MitID bereit zu haben)
Weitere Informationen erhalten Sie von der 'Fyns Politi' (Polizei von Fünen) unter fyn@politi.dk oder +45 66 14 14 48
Essen:
Wenn Ihre Verkäufe unter der Trivialgrenze der Food and Drug Administration liegen, benötigen Sie keine Sondergenehmigung, um Lebensmittel oder Lebensmittel für eine Veranstaltung zu verkaufen. Sie müssen jedoch immer eine Genehmigung der Gemeinde haben, um Lebensmittel zu verkaufen, was im Antrag auf „Rat für Straßengebiet“ bei der Gemeinde Nyborg angegeben werden muss. Sie haben auch weiterhin die Verantwortung dafür zu sorgen, dass die Verbraucher Ihrer Lebensmittel nicht davon krank werden, und müssen daher die bestehenden Hygienevorschriften einhalten.
Auf der Website der Fødevarestyrelsen können Sie mehr darüber lesen, wann der Verkauf von Lebensmitteln unter der Trivialgrenze liegt und welche Hygienevorschriften Sie befolgen müssen, auch wenn Ihr Unternehmen unter der Trivialgrenze liegt.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, können Sie sich an die Fødevarestyrelsen wenden: email@fvst.dk oder +45 72 27 69 00.